ALLGEMEINE VERKAUFS-, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

STAND 01.01.2013
  1. Geltungsbereich
    1. Diese Bedingungen liegen allen einseitigen Erklärungen des Verkäufers sowie allen Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
    3. Mündliche Erklärungen vor oder bei Vertragsabschluss, wozu insbesondere auch die Erteilung von Rat und die Zusicherung von Eigenschaften gehören, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
  2. Angebot, Bestellung, Rücktrittsrecht
    1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Käufer ist an seine Bestellung gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von 14 Werktagen die Bestellung anzunehmen oder abzulehnen. Die Frist beginnt spätestens am 3. Tag nach Absendung der Bestellung durch den Käufer. Geht die Anzeige der Ablehnung nicht innerhalb dieser Frist dem Käufer zu, so gilt die Bestellung als angenommen.
    2. Ist die Leistung des Verkäufers von der Selbstbelieferung des Verkäufers durch einen Vorlieferanten abhängig, ist der Verkäufer, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche entstehen, zum Rücktritt berechtigt, wenn die Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten unterbleibt, es sei denn, die Selbstbelieferung unterbleibt aus einem Umstand, den der Verkäufer nach diesen Bedingungen zu vertreten hat. Der Verkäufer wird den Käufer über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und dessen bereits erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.
    3. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse.
  3. Änderungsvorbehalt
    1. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich handelsübliche oder geringe Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Gewicht oder Ausrüstung vor, soweit sie die technische Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen.
    2. Muster und Proben gelten als Typenmuster, die nur annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe sein sollen. Sie begründen keinen Anspruch des Käufers darauf, dass die gelieferte Ware in allen Einzelheiten diesem Muster entspricht. Handelsübliche oder geringe Abweichungen der in vorstehender Ziffer bezeichneten Art behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Sie gelten vom Käufer als zugestanden.
    3. Der Käufer kann an die bestellten Waren qualitative Ansprüche nur in einer Höhe stellen, wie sie billigerweise oder handelsüblich an Waren in der bestellten Preislage gestellt werden können.
  4. Preise
    1. Der angebotene Preis beruht auf den zur Zeit der Bestellung gültigen Rohstoff-, Energie- und Lohnkosten. Wird die Lieferung des bestellten Gegenstandes erst zu einem Zeitpunkt gewünscht, der mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss liegt, oder kann die Lieferung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen erst ab diesem Zeitpunkt erfolgen, so wird der Preis, falls sich in der Zwischenzeit diese Kosten geändert haben, entsprechend dem Anteil der erhöhten Kosten am Preis und dem Umfang der Erhöhung angepasst. Hat der Verkäufer die Versandkosten übernommen, gilt entsprechendes auch bei einer Änderung dieser Kosten. Erhöht sich nach Vertragsschluss der Umsatzsteuersatz, kann der Verkäufer die erhöhte Umsatzsteuer unabhängig von vorgenannter Frist in Rechnung stellen.
    2. Die Preise des Verkäufers verstehen sich ab Hauptniederlassung Dietzenbach, unverpackt. Die Verpackungs- und Transportkosten trägt der Käufer.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Wird der Kaufpreis bereits innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt gezahlt, so wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 2% Skonto des Nettoverkaufspreises (ohne Nebenkosten und Mehrwertsteuer) gewährt.
    2. Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Käufers Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten - im nichtunternehmerischen Verkehr 5  Prozentpunkten - über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
    3. Kommt der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung aus einem zwischen den Vertragspartnern bestehenden früheren Vertrag trotz entsprechender Fristsetzung länger als 10 Tage in Verzug, werden unabhängig von weitergehenden Rechten des Verkäufers alle zu diesem Zeitpunkt offenstehenden Rechnungen aus demselben rechtlichen Verhältnis unter Fortfall eines eventuell vereinbarten Zahlungszieles zur sofortigen Zahlung fällig.
    4. Mit Ansprüchen, gleichgültig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden, kann der Käufer nicht aufrechnen, es sei denn, die Ansprüche sind anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der Käufer kann wegen dieser Ansprüche auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  6. Lieferung
    1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von sonstigen unvorhersehbaren, vom Verkäufer nicht zu vertretenden Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten. Sie berechtigen den Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Verkäufer wird den Käufer vom Eintreten des Leistungshindernisses und dessen voraussichtlicher Dauer unverzüglich in Kenntnis setzen.
    2. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, und das Ende des Leistungshindernisses nicht absehbar ist, können sowohl der Verkäufer als auch der Käufer, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer kann weder aus einem Rücktritt noch aus der Lieferverzögerung Schadensersatzansprüche herleiten.
    3. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass sie im Hinblick auf den ausdrücklich vereinbarten vertragsmäßigen Gebrauch für den Käufer unzumutbar sind. Über diese Teillieferungen werden gesonderte Rechnungen ausgestellt, die gemäß Zoff. 5 dieser Bedingungen zu begleichen sind.
  7. Gefahrübergang
    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch für Teillieferungen und bei Lieferungen frei Empfangsort sowie beim Transport mit Fahrzeugen des Verkäufers.
  8. Gewährleistung
    1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind; es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
    2. Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
    3. Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware hat der Verkäufer das Recht zu wählen, ob er den Mangel unentgeltlich beseitigt-, oder die Ware zurücknimmt und Ersatzlieferung leistet (Nacherfüllung). Zur Erfüllung dieser Gewährleistungsverpflichtungen hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zu gewähren.
    4. Der Käufer hat dem Verkäufer hinsichtlich desselben Mangels drei Nacherfüllungsversuche zu gestatten. Schlägt die Nacherfüllung gleichwohl fehl, hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Gegenstände, die im Rahmen einer Nacherfüllung als Ersatz geliefert werden, gelten diese Vertrags- und Lieferungsbedingungen entsprechend.
    5. Der Verkäufer kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigern, wenn der Käufer zuvor nicht mindestens den Teil des Kaufpreises geleistet hat, der dem Wert der gelieferten Sache unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels entspricht.
    6. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  9. Haftungsbeschränkung
    1. Der Verkäufer haftet dem Kunden ausschließlich für Pflichtverletzungen, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Folge hatten, im Falle der Haftung nach dem ProdHaftG sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Verkäufer haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  10. Schutzrechte Dritter und technische Auskünfte
    1. Liefert der Verkäufer nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Käufers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Käufer den Verkäufer von sämtlichen hieraus entstehenden Ansprüchen frei.
    2. Technische Mitteilungen, Ausschreibungstexte, Berechnungen, Skizzen und Zeichnungen des Verkäufers sind nur unverbindliche Vorschläge, für die der Verkäufer keinerlei Haftung übernimmt, sofern nicht ausnahmsweise schriftliche Gewährleistungs- oder Garantie­zusagen erteilt werden.
  11. Konstruktionsänderungen
    1. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, die die technische Verwendbarkeit seiner Produkte nicht verschlechtern und auch im Übrigen dem Käufer zumutbar sind.
    2. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
  12. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
    2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
    3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
  13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
    1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
    2. Soweit der Käufer Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist bei Streitwerten bis einschließlich € 5.000,- das Amtsgericht 63065 Offenbach, bei Streitwerten über € 5.000,- das Landgericht 64283 Darmstadt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten erster Instanz.
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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